Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schriftstand: 01.01.2022


Firmenwortlaut: DEVCONNECT e.U.

Eigentümer | CEO: Alexander Paul Steiner, BSc.
Hauptstraße 28
7423 Pinkafeld
AUSTRIA

eMail: info@devconnect.tv
Internet: www.devconnect.tv

Für Business & Endkunden  im Bereich Marketing durch Digital Signage Systeme lt. devconnect.tv
Gültig für neue und bestehende Verträge, sowie Vertragsverlängerungen! 

§1 Allgemeines

§ 1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern, die mit uns Verträge in ihrer Eigenschaft als Unternehmer (§ 14 BGB) schließen (im Folgenden: „Kunden“), und sind für den Inhalt abgeschlossener Kauf-, Werk-, Miet- und Dienstleistungsverträge einschließlich der Bereitstellung von Hardware und Dienstleistungen über das Internet sowie gemischter Verträge allein maßgebend. 

§ 1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, werden selbst bei Kenntnis, nicht Bestandteil von Verträgen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages, sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Die Entgegennahme der Mietgeräte oder Werkleistungen durch Unternehmer, gilt in jedem Fall als Anerkennung der Geschäftsbedingungen.

§2 Vertragsschluss

§ 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschrittes, sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

§ 2.2 Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die Bestätigung des Zugangs einer Bestellung auf elektronischem Wege stellt noch keine Auftragsannahme dar. Wird die Leistung durchgeführt, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Entgegennahme oder die Abnahme des Vertragsgegenstandes unter diesen Geschäftsbedingungen zustande.

§ 2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Falsch- oder Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§3 Preise und Zahlungen

§ 3.1 Die einem Kunden angebotenen Preise, verstehen sich zuzüglich der am Tag der Übergabe der Kauf- oder Mietsache oder der Abnahme des Werkes gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab unserem Betrieb oder unserem Auslieferungslager, ohne Montage. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackung) und sonstige Aufwendungen, Abgaben und Zölle gehen zu Lasten des Unternehmers. Die einem Verbraucher angebotenen Preise sind Endpreise gemäß § 1 Abs. 1 Preisangaben-VO, jedoch ohne Liefer- und Versandkosten und ohne Montage. Frachtfreie Lieferung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

§ 3.2 Unsere Rechnungen sind, (soweit nicht Reparaturen betroffen sind) innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar.

§ 3.3 Die Ausgabe von Reparaturen und der Verkauf von Ersatzteilen erfolgt gegen Vorkassa. Bei Versand von reparierten Waren wird der Rechnungsbetrag, zuzüglich Versandspesen und Verpackungskosten grundsätzlich per Nachnahme erhoben.

§ 3.4 Sofern eine Vermietung über die Zeitdauer eines Monats hinaus vereinbart wurde, ist der Mietzins jeweils am 1. eines jeden Monats fällig und vom Kunden ohne jeden Abzug spätestens zum 15. eines jeden Monats auf das von uns angegebene Konto zu zahlen. 

§ 3.5 Die Gebühren für die Dienstleistung richten sich nach unserer jeweils geltenden Preisliste. Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders vermerkt, in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 3.6 Die Zahlungspflicht beginnt mit der Aktivierung der Dienstleistung durch uns. Bezieht der Kunde von uns gleichzeitig Endgeräte zur Nutzung der Dienstleistung, so beginnt die Zahlungspflicht frühestens drei Arbeitstage nach Auslieferung der Endgeräte.

§ 3.7 Wir stellen dem Kunden für die vereinbarte Dauer eine Rechnung im Voraus. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig.

§ 3.8 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, den Betrieb der Dienstleistung einzustellen und, sofern der Kunde auf Mahnung hin nicht innerhalb einer angemessenen Frist zahlt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sämtliche offenen Forderungen werden unserem Firmenanwalt oder dem KSV übergeben. 

§4 Leistungszeit

§ 4.1 Von uns zugesagte Leistungstermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung durch den Vorlieferanten. Die Leistungsfrist wird auch eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Leistungsgegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wird. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.

§ 4.2 Teilleistungen sind zulässig, sofern nicht der Kunde nachweist, dass die Teilleistung ohne jedes Interesse für ihn ist.

§ 4.3 Werden wir an der Einhaltung der Leistungsfrist durch unvorhergesehene, außerhalb unseres Einwirkungsbereichs liegende Umstände gehindert, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden können (höhere Gewalt), so verlängert sich die Leistungsfrist angemessen, um die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse, sofern nicht die Leistung endgültig unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten etc. gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder bei einem unserer Vor- oder Zulieferanten eintreten. Im Falle der Verschiebung des Liefer- oder Leistungstermins ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er uns eine angemessene Nachfrist zur Leistung stellt. Für den Fall endgültiger Unmöglichkeit oder Unvermögen aus solchen Gründen, werden wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.

§ 4.4 Im Falle einer von uns nicht zu vertretenden Nichteinhaltung eines Leistungstermins oder Unmöglichkeit der Leistung steht dem Kunden im Falle des Verzugs, jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, ein Rücktrittsrecht bezüglich aller Leistungen zu, die bei Fristablauf nicht abholbereit oder versandbereit gemeldet sind. In diesem Falle leisten wir keinen Schadenersatz.

§ 5 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden

§ 5.1 Soweit für die Leistungserbringung Einsätze vor Ort erforderlich sind, wird der Kunde uns die räumliche und zeitliche Gelegenheit zur Durchführung der Leistung einräumen und jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren. Darüber hinaus gewährleistet der Kunde die Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 5.2 Der Kunde ist für die angemessenen Umfeldbedingungen und die ordnungsgemäße Nutzung, der in dem Vertrag einbezogenen Geräte und Programme verantwortlich. Insbesondere hat der Kunde einen besenreinen Zustand der Räume und das Vorhandensein der erforderlichen Einrichtungen, Verkabelungen und Nischen zu gewährleisten. 

§ 5.3 Der Kunde ist verpflichtet, folgende Leistungen zur Nutzung unserer Endgeräte zu stellen: stabiles Internet (in Form von WLAN) sowie stabile 230V Stromversorgung. 

§ 6 Versand und Gefahrübergang

§ 6.1 Der Versand erfolgt ab Auslieferungslager.

§ 6.2 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstandes geht mit der mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem der Leistungsgegenstand unser Auslieferungslager verlässt, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

§ 6.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Unternehmer über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Unternehmers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

§ 7 Reparaturservice

Gegenstände, die uns außerhalb der Gewährleistung zur Reparatur übergeben oder zugesandt werden, müssen in der Originalverpackung oder sonst ordnungsgemäß und transportsicher verpackt sein. Bei Nichtausführung der Reparatur werden die Kosten eines auf Wunsch des Kunden erstellten Kostenvoranschlags in Rechnung gestellt.

§ 8 Aufbau & Montage der Geräte

§ 8.1 Sämtliche Leistungen beziehen sich auf den Kauf unserer Geräte bzw. der Konfiguration unserer Software sofern nichts anderes vertraglich festgehalten wurde. 

§ 8.2 Das Aufstellen bzw. die Montage der Displays ist nicht Teil des Vertrages und kann gesondert angefragt werden. Sämtliche Kosten, die dadurch entstehen (Montagematerial, Halterungen etc.) werden dem Kunden verrechnet. 

§ 9 Lieferung von Software

§ 9.1 Soweit wir an den Kunden eine Software liefern, erhält der Kunde nur das nicht ausschließliche Recht, diese Software in dem genau definierten Rahmen befristet zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, umzugestalten, zu erweitern, zu vervielfältigen, auf andere Datenträger zu übertragen, in Bild und Ton wiederzugeben, zu veröffentlichen, zu speichern oder sonst zu verändern oder über den vertraglich definierten Rahmen hinaus zu nutzen und zu verwerten.

§ 9.2 Zur Ausübung seiner Nutzungsrechte erhält der Kunde:

– Zugang zum Backend zur Verwaltung der Displays via Weboberfläche. 

– der Kunde hat keinen Anspruch auf Leistung eines Quellcodes.

– eine Programmbeschreibung 

§ 9.3 Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen durch die Software geltend machen. Beeinträchtigt eine vertragsgemäße Nutzung die Schutzrechte Dritter, haben wir unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Kunden die Wahl, ob wir die Lizenz erwerben, die Software ändern oder austauschen.

§ 10  Gewährleistung bei Kauf oder Werkleistungen

§ 10.1 Wir leisten für Mängel der Ware oder des Werks zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§ 10.2 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

§ 10.3 Kunden müssen die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit überprüfen und uns offensichtliche Mängel, innerhalb einer Frist von 2 Wochen, ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ist ausgeschlossen. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten § 377 UGB entsprechend.

§ 10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Ablieferung der Ware.

§ 10.5 Reparaturen, die von uns, aus Kulanz während der Gewährleistungsfrist ausgeführt werden, führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist.

§ 10.6 Voraussetzung der Gewährleistungsansprüche vom Kunden ist es, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder von uns bei dem Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auf unserem Wunsch, in einer ordnungsgemäßen sicheren Verpackung, frachtfrei und auf Gefahr des Kunden, an uns oder an einem von uns bezeichneten Reparaturbetrieb versandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

§ 10.7 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 11 Gewährleistung für Software und damit verbundene Hardware

§ 11.1 Die gelieferte Software wird nach bestem Wissen und Gewissen mit der erforderlichen Gründlichkeit entsprechend der Anforderungen im Pflichtenheft erstellt und bearbeitet. Fehler im vom Kunden erstellten Pflichtenheft sowie fehlerhafte Informationen, Unterlagen oder sonstige Materialien des Kunden, die sich in der Software niederschlagen, gehen nicht zu unseren Lasten.

§ 11.2 Der Kunde benachrichtigt uns über Mängel. Er stellt im Rahmen des Zumutbaren den Mangel fest, grenzt ihn ein und dokumentiert ihn schriftlich. Dazu sammelt er die erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel über die gespeicherten Daten, die Eingabe- und Ausgabedaten sowie Zwischen- und Testergebnisse. Wir führen eine Online-Diagnose durch und versuchen, den Mangel auf diesem Wege zu beseitigen. Gelingt das nicht, führen wir die erforderlichen Arbeiten durch unsere Mitarbeiter vor Ort durch.

§ 11.3 Beheben wir den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Mängelanzeige, kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen und androhen, bei Nichtbeseitigung des Mangels, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 11.4 Soweit sich herausstellt, dass der vom Besteller gerügte Mangel nicht vorlag, können wir die als Gewährleistung erbrachten Leistungen nach unseren üblichen Vergütungssätzen abrechnen.

§ 11.5 Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, berechnet sich der Wert der zwischenzeitlich gezogenen Nutzungen aus dem Gebrauch, den er für den Besteller bei ordnungsgemäßer Erfüllung gehabt hätte. Der Wert ist der Teil der Gegenleistung, der dem Verhältnis von tatsächlicher zu möglicher Benutzungszeit entspricht. Der Nutzungsersatz wird nicht verzinst.

§ 11.6 Verändert der Kunde die Anwendungssoftware, so führt dies zu einem Ausschluss der Gewährleistung.

§ 11.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übermittlung der Software.

§ 12 Unsere Haftung gegenüber dem Kunden

§ 12.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Leistungsgegenstands vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesenticher Vertragspflichten nicht.

§ 12.2 Außer im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir nicht für ausgebliebene Leistungsergebnisse des Einsatzes von EDV-Anlagen, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für die Wiederbeschaffung von Daten. Hinsichtlich der Daten gilt etwas anderes, dies gilt nur dann, wenn der Kunde seiner Schadensminderungspflicht entsprach und die Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Material rekonstruiert werden können.

§ 12.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und nicht bei verschuldeten Körper- und Gesundheits- schäden oder Verlust des Lebens

§ 12.4 Nach Installation der Geräte vor Ort, erfolgt eine Abnahme durch den Kunden. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Kunde die Haftung der Geräte sowie der Sicherheitspflicht. Bei Unfällen in Zusammenhang mit den Geräten (TV fällt von der Wand, Displays werden umgeworfen, Dritte verletzen sich an den Geräten etc.) übernimmt der Kunde die Haftung und hält uns als Lieferant Schad- und Klagfrei. 

§ 12.5 Für Mietverträge gelten die Sonderregelungen.

§ 13 Datenschutz

§ 13.1 Die Speicherung und Bearbeitung von persönlichen Daten durch uns geschieht in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz. Es werden nur Daten gespeichert und ausgewertet, welche zur Erreichung und Aufrechterhaltung der Dienstleistung, für die technische Betriebssicherheit und zur Rechnungsstellung benötigt werden.

§ 13.2 Daten von Kunden werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen davon ist die Weitergabe von Daten zu Inkassozwecken.

§ 13.3 Begeht der Kunde unter Verwendung der von uns bereitgestellten cloudbasierten Dienste rechts- oder sittenwidrige Handlungen, so behalten wir uns vor, die die Identität des Kunden betreffenden Daten an Dritte weiterzugeben, sofern diese hieran ein berechtigtes Interesse haben.

§ 14 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung, Übertragung von Rechten

§ 14.1 Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 14.2 Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, welche wir anerkannt haben oder welche rechtskräftig festgestellt worden sind. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen zurückzuhalten.

§ 14.3 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Ausgenommen hiervon ist die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf mit uns verbundene Unternehmen, zu welchen der Kunde bereits jetzt sein Einverständnis erteilt.

§ 15 Vertraulichkeit, Schriftform, Änderung von AGB oder Preisen

§ 15.1 Die Parteien behandeln alle das Vertragsverhältnis betreffenden oder aufgrund des Vertragsverhältnisses im Hinblick auf den anderen Vertragspartner erlangten Informationen vertraulich, sofern diese weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind.

§ 15.2 Abänderungen dieser Bestimmungen sind nur in Schriftform möglich. Die Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich geändert werden.

§ 15.3 Wir sind berechtigt, die AGB oder Preise jederzeit zu ändern, sofern wir den Kunden hierüber per E-Mail informieren. Die aktuelle Version der AGB ist jeweils auf unserer Website unter https://www.devconnect.tv/agb mit Datum der Gültigkeit ersichtlich. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Zugang einer solchen Mitteilung zum nächsten ordentlichen Kündigungszeitpunkt zu beenden. In diesem Fall gelten bis zur Beendigung die ursprünglichen AGB bzw. Preise weiter. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.

§ 16 Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

§ 17.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in 7423 Pinkafeld, Hauptstraße 28. Als Gerichtsstand, für alle sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten, im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das zuständige Gericht Bezirksgericht Oberwart vereinbart.

§ 17.2 Erfüllungsort für Schulungen und Coachings ist die jeweilige Location lt. Beauftragtem. Dies kann vom Firmensitz abweichen und wird in schriftlicher Form zwischen Kunden und Auftragnehmer frühzeitig festgelegt.

§ 18. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.

§ 19. Schlussbestimmungen

§ 19.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich der örtlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

§ 19.2 Irrtümer, Satz sowie Druckfehler sind vorbehalten.

(B.) Besondere zusätzliche Regelungen bei Vermietung

§ B1 Nutzung der Mietsache, Unterhaltung, Versicherung

§ B1.1 Der Kunde ist nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, der in dem Mietvertrag bezeichneten Sachen berechtigt und hat diese in jeder Weise vor Überbeanspruchung zu schützen. Er ist verpflichtet, alle behördlichen und sonstigen Erlaubnisse, die für die Nutzung der Mietsache erforderlich sind, auf seine Kosten zu beschaffen und aufrechtzuerhalten und bei der Nutzung die einschlägigen Gesetze zu beachten.

§ B1.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache auf seine Kosten in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, und für eine sach- und fachgerechte Wartung und Pflege Sorge zu tragen. Betriebs- und Unterhaltungskosten einschließlich der Kosten erforderlicher Reparaturen und Ersatzteile gehen zu Lasten des Kunden.

§ B1.3  Sofern ein Mangel oder eine Beschädigung an der Mietsache auftreten sollte, ist uns dies unverzüglich anzuzeigen, ohne dass dadurch die Verpflichtungen des Kunden aus Abs. 3 aufgehoben würden.

§ B1.4 Dem Kunden ist es untersagt, die Mietsache zu verpfänden, zu beleihen oder in irgendeiner Form Dritten zu überlassen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Mietsache ohne unsere vorherige Zustimmung unter zu vermieten. Eine Verweigerung der Zustimmung berechtigt den Kunden nicht, sich vom Vertrag zu lösen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich anzuzeigen, wenn Pfändungsmaßnahmen in der Mietsache ausgebracht werden.

§ B1.5 Der Kunde hat für die Zeit der Miete eine ausreichende Versicherung abzuschließen, welche die Mietsache gegen jegliche erdenkliche Gefahren absichert.

§ B2 Empfang und Rückgabe der Mietsache, verspätete Rückgabe

§ B2.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache bei uns abzuholen und nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder an uns zu liefern. Nur soweit dies besonders vereinbart wird, wird die Mietsache angeliefert und wieder abgeholt. Verpackung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen auf Rechnung des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ B2.2 Der Hin- und Rücktransport erfolgt auf Risiko und für Rechnung des Kunden. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes geht auf den Kunden über, sobald wir den Mietgegenstand dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. 

§ B2.3 Die Rücksendung der Mietsache, einschließlich Zubehör hat in sachgemäßer Verpackung zu erfolgen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Rücktransport zu uns so erfolgt, dass eine Beschädigung oder ein Untergang der Mietsache ausgeschlossen ist.

§ B2.4 Wird der Mietgegenstand vom Kunden ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung über das Ende der vertraglich vereinbarten Mietzeit hinaus genutzt, erkennt der Kunde an, uns für jeden angebrochenen Tag in dem vertraglich nicht vereinbarten Zeitraum einen Nutzungszins in Höhe von 150 % des vertraglich vereinbarten durchschnittlichen Tagesmietzinses zu schulden.

§ B3  Mietzinsen, Anpassung, Verrechnung

§ B3.1 Der Kalkulation des Mietvertrages sind die Verwaltungskosten zugrunde gelegt, die für uns mit dem vollautomatisierten Lastschriftverfahren verbunden sind. Wünscht ein Kunde eine andere Zahlungsweise, wird der mit der gesonderten Bearbeitung einzelner Zahlungen verbundene Personal- und Sachaufwand mit Euro 5,00 je Zahlung in Rechnung gestellt.

§ B3.2 Befindet sich der Kunde mit Mietraten in Verzug, so wird durch eingehende Ratenzahlungen die jeweils älteste rückständige Rate zuerst getilgt.

§ B4  Pflicht zur Prüfung und Übernahme der Mietsache

§ B4.1 Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Mietsache und vor Benutzung, diese mit der ihm zumutbaren Sorgfalt auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen.

§ B4.2 Der Kunde hat die Übernahmebestätigung unverzüglich zu unterzeichnen und uns zu übermitteln, sobald er die Mietsache erhalten, auf Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit überprüft und die vertragsgemäße Beschaffenheit festgestellt hat.

§ B4.3 Gibt der Kunde die Übernahmebestätigung ab, obwohl er die Mietsache nicht oder nicht in mängelfreiem und vertragsgemäßem Zustand erhalten hat und hat er dies zu vertreten, so hat er uns den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

§ B5  Verlust der Mietsache

§ B5.1  Vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe der Mietsache trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes, der Entwendung und der Beschädigung der Mietsache. Der Kunde hat uns über ein derartiges Ereignis unverzüglich zu unterrichten. Dies entbindet den Kunden nicht von seinen sonstigen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

§ B5.2 Im Falle der Beschädigung – mit Ausnahme eines Totalschadens – der Mietsache ist der Kunde nach seiner Wahl verpflichtet, entweder die Mietsache auf seine Kosten fachgerecht reparieren und wieder in den vertragsgemäßen Zustand versetzen zu lassen oder den Mietvertrag zu kündigen. Für die Kündigung und ihre Folgen gelten §B7, §B8. Der Reparaturauftrag muss unverzüglich nach Eintritt des Schadensfalls erteilt werden, falls der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Wird die Erteilung des Reparaturauftrags uns nicht innerhalb 2 Wochen nach Eintritt des Schadensfalls durch Vorlage des schriftlichen Reparaturauftrags nachgewiesen, sind wir zur Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Die Folgen der Kündigung bestimmen sich nach §B7.

§ B5.3 Im Falle eines Totalschadens, des Untergangs oder der Entwendung der Mietsache sind der Kunde und wir berechtigt, aus diesem Anlass den Mietvertrag zu kündigen. Als Kündigung gilt auch die Ablehnung einer vom Vertragspartner gewünschten Ersatzbeschaffung. Die Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen erfolgen, nachdem der Kündigende vom Vorliegen dieser Voraussetzungen Kenntnis erhalten hat. Die Folgen der Kündigung bestimmen sich nach §B7. Macht keine der Parteien von dem Kündigungsrecht Gebrauch, so haben wir binnen angemessener Frist auf Kosten des Kunden Ersatz zu beschaffen.

§ B5.4 Bei Untergang der Mietsache oder bei Nichtrückgabe der Mietsache, trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung unter Fristbestimmung, sind wir berechtigt, von dem Kunden den listenmäßigen Neupreis für die Mietsache als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht es frei den Nachweis zu erbringen, dass der uns entstandene Schaden unter dem Neuwert der Mietsache liegt. Nach Zahlung des Betrags sind wir verpflichtet, den Mietgegenstand – sofern noch vorhanden – dem Kunden zu übereignen.

§ B5.5 Der Mieter tritt seine Ansprüche gegen die Versicherung, die wegen der Mietsache abzuschließen ist, bereits hiermit ab; wir nehmen diese Abtretung an. Neben der Versicherung haftet der Mieter jedoch bezüglich des pauschalierten Schadens in voller Höhe selbst.

§ B6  Unsere Haftung bei Vermietung

§ B6.1 Wir haften für Mangelfolgeschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Recht zum Schadenersatz ist auf den Mietpreis beschränkt. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz wegen des Ausfalles oder der Verzögerung einer Produktion, Veranstaltung oder Präsentation. Sofern durch den Ausfall der Mietsache für den Mieter ein besonders hoher Schaden entstehen könnte, muss der Mieter uns bei Abschluss des Vertrages auf diesen Umstand hinweisen. In solchen Fällen kann eine kostenlose Einweisung für eventuelle Reparaturen oder ähnliche Maßnahmen vorgenommen werden. In jedem Falle ist das Recht auf Schadensersatz auf den 10-fachen Tagesmietpreis beschränkt.

§ B6.2 Soweit der Mieter ein Verbraucher ist, gelten die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und nicht bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens und nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen.

§ B7  Mietbeginn, Mietdauer und Kündigung

§ B7.1 Die Mietzeit ist einzelvertraglich vereinbart. Ist dies nicht der Fall, so beginnt sie mit dem Tage der Auslieferung oder der Übergabe der Mietsache an den Kunden, an den Spediteur, an den Frachtführer oder an eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt.

§ B7.2 Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Mietvertrag um jeweils 12 Monate, sofern nicht eine der Parteien den Mietvertrag mit einer Frist von 30 Tagen vor dem Verlängerungszeitpunkt kündigt.

§ B7.3 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit den Zahlungen des Mietzinses im Verzug ist, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, wenn der Kunde entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages den Mietgegenstand verpfändet oder belastet, ihn einem Dritten überlässt oder ihn ohne unsere Zustimmung verändert, wenn der Mietgegenstand von einem Gläubiger des Kunden gepfändet wird, wenn der Kunde gegenüber uns, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, mit seinen Zahlungen in Verzug gerät.

§ B8   Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses

§ B8.1 Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses durch vorzeitige Rückgabe oder aus Gründen gemäß §15 entbindet den Mieter nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, die er vertraglich übernommen hat.

§ B8.1 Sofern das Mietverhältnis aus Gründen von §B4, §B8 gekündigt wird oder der Mieter, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig von dem Vertrag zurücktritt, schuldet er uns pauschal für zusätzlichen Bearbeitungsaufwand 15 % des gesamten Mietpreises. Der Mieter ist berechtigt, einen Nachweis darüber zu führen, dass uns nur ein geringerer Schaden entstanden ist. 

§ B9  Änderung des Standorts der Mietsache, Eigentumsschutz

§ B9.1 Der Kunde bedarf unserer schriftlichen Einwilligung zur Änderung des vereinbarten Standortes der Mietsache sowie zu Veränderungen an der Mietsache selbst. Einbauten gehen in unser Eigentum über.

§ B9.2 Wird die Mietsache mit einem Grundstück oder Gebäude verbunden, so geschieht dies zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des §95 BGB und mit der Absicht, die Verbindung mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit aufzuheben. Ist der Kunde nicht selbst Eigentümer des Grundstücks, so ist er verpflichtet, den Eigentümer auf den nur vorübergehenden Zweck der Verbindung aufmerksam zu machen und uns auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung des Eigentümers über den nur vorübergehenden Zweck der Verbindung beizubringen.

§ B9.3 Wir oder unsere Beauftragten sind berechtigt, die Mietsache während der üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen oder zu prüfen. Auf Verlangen ist die Mietsache an sichtbarer Stelle als unser Eigentum zu kennzeichnen.

§ B9.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle drohenden oder bereits erfolgten nachteiligen Einwirkungen auf die Mietsache uns unverzüglich mitzuteilen. Er hat insbesondere eine drohende oder bewirkte Zwangsvollstreckung in die Mietsache oder in das Grundstück, auf dem es sich befindet, unverzüglich anzuzeigen, das Pfändungsprotokoll zu übermitteln und Namen und Anschrift, des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers bekannt zu geben. Der Kunde trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter. Das gilt nicht, wenn dieser Zugriff von uns verursacht ist.

(C.) Besondere zusätzliche Regelungen für cloudbasierte Dienste

§ C1 Cloudbasierte Dienstleistungen

§ C1.1 Wir stellen dem Kunden Dienstleistungen auf mit dem Internet verbundenen Servern zur Verfügung (nachfolgend „Dienstleistungen“). Über den Umfang unserer Dienstleistungen geben aktuelle Broschüren, die Angebotsbedingungen und unsere Website Auskunft.

§ C1.2 Wir können die Dienstleistungen jederzeit aus sachlichen Gründen anpassen. Änderungen der Dienstleistungen treten mit Information des Kunden per E-Mail oder durch ein geeignetes anderes Mittel in Kraft. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Zugang einer solchen Mitteilung zum nächsten ordentlichen Kündigungszeitpunkt zu beenden. In diesem Fall erbringen wir bis zur Beendigung des Vertrags die ursprünglich vereinbarten Dienstleistungen. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.

§ C1.3 Nach Beendigung des Vertrags über Dienstleistungen sind wir berechtigt, bei uns gespeicherten Content zu löschen.

§ C2 Rechte und Pflichten des Kunden

§ C2.1 Wir sind bestrebt, im Rahmen unserer betrieblichen Ressourcen die Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Bekanntermaßen ist das Internet ein weltweites System unabhängiger, miteinander verbundener Netzwerke und Rechner. Wir haben nur auf diejenigen Systeme Einfluss, die sich in unserem Netzwerk und dem Netzwerk des mit dem Hosting beauftragten Rechenzentrums befinden. Insoweit gewährleisten wir ein störungsfreies Funktionieren der vereinbarten Dienstleistungen während 95% der Vertragslaufzeit. Soweit die Übertragung von Informationen durch das Internet geschieht, können wir keine Zusage für eine fehlerfreie Dienstleistung machen.

§ C2.2 Über vorhersehbare Betriebsunterbrechungen wie Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen, Ausbau der Dienstleistungen etc. wird der Kunde, sofern möglich, rechtzeitig informiert.

§ C2.3 Wir führen Maßnahmen zur Behebung von Störungen und mangelhaften Dienstleistungen aus, wenn nicht Umstände, die wir nicht beeinflussen können, deren Behebung behindern.

§ C2.4 Wir dürfen zur Aufgabenerfüllung auf die Leistungen Dritter im In- und Ausland zurückgreifen und Teile der Dienstleistung durch Unterlieferanten erbringen lassen.

§ C2.5  Die von uns zur Speicherung von Daten verwendeten Server sind gegen Ausfälle und Angriffe von außen in dem Umfang geschützt, wie dies wirtschaftlich zumutbar und technisch möglich ist und vernünftigerweise erwartet werden darf. Sollte es hier dennoch zu Störungen kommen, ist eine Haftung von und hierfür ausgeschlossen.

§ C2.6  Wird uns von einer zuständigen Behörde die rechtswidrige Nutzung der Dienstleistung angezeigt, oder ist eine solche Nutzung offensichtlich oder besteht ein erheblicher Verdacht auf eine solche Nutzung, insbesondere aufgrund des Hinweises eines Dritten, so können wir den Kunden verwarnen, zur vertragsgemäßen Nutzung anhalten, die Dienstleistung für eine unbestimmte Zeit aussetzen und wenn die rechtswidrige Nutzung andauert, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Dies gilt in gleicher Weise, wenn das Benutzerverhalten des Kunden die Betriebssicherheit der Dienstleistung beeinträchtigt.

§ C2.7 Wir sind berechtigt, zur Verhütung oder Behebung von Störungen Maßnahmen zu ergreifen und den Kunden zu verpflichten, an seinem Standort Maßnahmen zu treffen. Kann eine Störung nicht anders behoben werden, hat der Kunde die Anlage auf seine Kosten zu ändern oder ihren Betrieb einzustellen.

§ C3 Preise und Rechnungstellung

§ C3.1 Die Gebühren für die Dienstleistung richten sich nach unserer jeweils geltenden Preisliste. Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders vermerkt, in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ C3.2 Die Zahlungspflicht beginnt mit der Aktivierung der Dienstleistung durch uns. Bezieht der Kunde von uns gleichzeitig Endgeräte zur Nutzung der Dienstleistung, so beginnt die Zahlungspflicht frühestens drei Arbeitstage nach Auslieferung der Endgeräte.

§ C3.3 Wir stellen dem Kunden für die vereinbarte Dauer eine Rechnung im Voraus. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tage nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig.

§ C3.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, den Betrieb der Dienstleistung einzustellen und sofern der Kunde auf Mahnung hin nicht innerhalb einer angemessenen Frist zahlt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ C4 Vertragsbeginn, Vertragsdauer, Kündigung

§ C4.1 Der Vertrag tritt sofort nach Erhalt der Bestellung des Kunden und deren Bestätigung durch uns in Kraft. Die Vertragsdauer beträgt 36 Monate.

§ C4.2 Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monate, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen vor dem Verlängerungszeitpunkt kündigt.

§ C4.3 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit den Zahlungen der Vergütung im Verzug ist, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, wenn der Kunde die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht.

§ C4.4 Kündigen wir den Vertrag außerordentlich, weil der Kunde in grober Weise gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen hat, schuldet der Kunde die gesamte Vergütung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag hätte ordentlich gekündigt werden können.

Hinweis gemäß Batteriegesetz (BattG)

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit beeinträchtigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink und Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die durchgekreuzte Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.